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Überbrückungshilfe des Bundes & NRW Überbrückungshilfe Plus

Die sog. Überbrückungshilfe des Bundes richtet sich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten. Das neue Förderprogramm bietet finanzielle Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten bei hohem Corona-bedingten Umsatzausfall.

Wir haben für Sie auf der Website der Bochum Witschaftsentwicklung eine Checkliste zusammengestellt, die Ihnen einzuschätzen hilft, ob Sie und Ihr Unternehmen die Kriterien für die Überbrückungshilfen erfüllen. Hier geht es zu unserer Checkliste.

 

Die Antragsfristen für die Überbrückungshilfe des Bundes enden bereits am 31.08.2020. Die Beantragung ist nur über Steuerberatungen bzw. Wirtschafts- und Buchprüfungen  möglich und muss über die entsprechende Website des Bundes unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html erfolgen. Die Kosten für die Steuerberater können als Betriebskosten angegeben werden.

 

Das Land NRW ergänzt die Überbrückungshilfen des Bundes um ein Zusatzprogramm für den Unternehmerlohn: Mit der „NRW Überbrückungshilfe Plus“ erhalten Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Die Landesregierung stellt hierfür 300 Millionen Euro bereit. www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Weitere Infos und unsere Ansprechpartnerin finden Sie unter www.bochum-wirtschaft.de/corona/ueberbrueckungshilfen/