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Prof. Dr. Christian Kopkow zur Ombudsperson ernannt

Das Präsidium der Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum) hat im Juni 2018 eine Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen und eine Ombudsperson sowie ihre Stellvertretung aus dem Kreis der hauptamtlichen Professor*innen benannt. Die Ombudspersonen stehen den Mitgliedern und Angehörigen der hsg Bochum als Ansprechpartner*in zur Verfügung, wenn es um tatsächlichen oder vermutetem wissenschaftlichen Fehlverhalten geht. Alle Verdachtsfälle und Beratungsgesuche haben sie vertraulich zu behandeln.

„Es ist unabdingbar, dass wir als Hochschule für Gesundheit die Sicherung wissenschaftlicher Qualitätsstandards verfolgen und für die Aufrichtigkeit und Exaktheit in der Forschung sorgen. Deshalb haben wir sie als eine zentrale Aufgabe der Mitglieder und Angehörigen der hsg Bochum definiert. Von den wissenschaftlich tätigen Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule wird im Rahmen ihrer Tätigkeit erwartet, die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis zu beachten. Außerdem ist es hilfreich, klar zu definieren, was genau wissenschaftliches Fehlverhalten ist, wie der wissenschaftliche Nachwuchs zu betreuen ist und welche Verantwortung Autor*innen für die Veröffentlichung haben“, erklärte Prof. Dr. Kerstin Bilda, Vize-Präsidentin für den Bereich Forschung.

Als Ombudsperson für die nächsten vier Jahre wurde Mitte Juni 2018 Prof. Dr. Christian Kopkow, Professor im Department für Angewandte Gesundheitswissenschaften der hsg Bochum, bestellt. Seine Vertretung übernimmt Prof. Dr. Sandra Bachmann, Professorin im Department für Pflegewissenschaft.

Christian Kopkow, Professor im Studienbereich Physiotherapie, machte deutlich: „Wissenschaftliches Fehlverhalten existiert in vielfältiger Weise und steht im Gegensatz zur guten wissenschaftlichen Praxis. Fehlverhalten untergräbt die Vertrauenswürdigkeit in die Forschung und darf nicht akzeptiert werden – daher bedarf es einer Anlaufstelle, um in Bezug auf tatsächliches oder vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten zu informieren, aber auch, um Hinweisen nachzugehen. So kann Wissenschaft redlich und letztlich produktiv sein und zur Generierung von neuem Wissen führen.“

Pflege-Professorin Sandra Bachmann betonte: „Die Sicherstellung guter wissenschaftlicher Praxis ist eine essenzielle Verpflichtung für jede*n Wissenschaftler*in. Fehlverhalten muss thematisiert und darf nicht tabuisiert werden. Nur so ist die Glaubwürdigkeit jeglicher Forschungserkenntnisse sicherzustellen und die Implementierung dieser Erkenntnisse kann einen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung beitragen.“

Laut Richtlinie berichtet die Ombudsperson dem Präsidium der hsg Bochum jährlich und in begründeten Verdachtsfällen über ihre Arbeit. Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule können sich an die Ombudspersonen wenden und sie über ein tatsächliches oder vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren. Ombudspersonen können aber auch von sich aus einschlägige Hinweise aufgreifen, von denen sie Kenntnis erhält.

Die Richtlinie der hsg Bochum basiert auf den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz ‚Zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in Hochschulen‘ vom Juli 1998 und zur ‚Guten wissenschaftlichen Praxis an deutschen Hochschulen‘ vom Mai 2013 sowie auf den ‚Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis‘ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vom September 2013 sowie dem vom Wissenschaftsrat im April 2015 verabschiedeten Positionspapier ‚Empfehlungen zur wissenschaftlichen Integrität‘.

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