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Pandemie-Arbeitsschutzstandard der BGW für logopädische Praxen

Auch für logopädische Praxen bringt die Corona-Pandemie besondere Herausforderungen für das sichere Arbeiten mit sich. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unterstützt sie dabei mit einem branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Dieser stellt klar, worauf derzeit zu achten ist, um den erforderlichen Arbeitsschutz zu gewährleisten.

 

Der Standard für logopädische Praxen konkretisiert branchenspezifisch den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus bei der Arbeit bestmöglich zu reduzieren. Der Standard dient als Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes, auch für die Beratung und Überwachung der Betriebe durch den Aufsichtsdienst der BGW.

Worauf es jetzt ankommt

Der Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen, räumliche Vorgaben und Informationen zu persönlicher Schutzausrüstung. Gegenüber dem Arbeiten außerhalb der Pandemie-Phase spielen jetzt unter anderem die Aspekte Abstandhalten, Mund-Nasen-Bedeckung und Lüften eine große Rolle.

Bei logopädischen Behandlungen lässt sich der derzeit grundsätzlich geltende Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander nicht immer einhalten. Deshalb ist es erforderlich, dass sowohl die Beschäftigten als auch die Patientinnen und Patienten mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Im Einzelfall (zum Beispiel bei der Sprachtherapie) soll am Therapietisch eine Trennscheibe zum Schutz vor Tröpfcheninfektion installiert werden.

Um das Infektionsrisiko durch möglicherweise in der Luft vorhandene erregerhaltige Tröpfchen zu verringern, müssen Praxisräume sowie Pausen- und Sanitärräume ausreichend belüftet werden. Nach jeder Therapieeinheit sollte ausreichend Zeit zum Lüften der Behandlungsräume eingeplant werden.

Aktuelle Infos online und per Telefon

Der vollständige branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für logopädische Praxen ist – immer in der aktuellen Version – unter www.bgw-online.de/corona-schutz-logo zu finden. Dort sowie auf der branchenübergreifenden Seite www.bgw-online.de/corona informiert die BGW laufend zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, zu Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen sowie zum Versicherungsschutz während der Pandemie.
Für Fragen von Mitgliedsbetrieben und Versicherten hat die BGW darüber hinaus eine Hotline eingerichtet. Über die Telefonnummer (040) 202 07 – 18 80 gibt sie Auskünfte zu Fragen rund um das neuartige Virus aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung: montags bis donnerstags von 7.30 bis 16 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.30 Uhr.