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Pandemie-Arbeitsschutzstandard der BGW für die Podologie

Wie können Podologinnen und Podologen während der Corona-Pandemie sicher arbeiten? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für sie entwickelt.

Bestmöglicher Schutz für Beschäftigte

Der Standard für die Podologie bietet eine Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten und konkretisiert branchenspezifisch den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in podologischen Praxen bestmöglich zu reduzieren. Der Standard dient als Richtschnur für die Beratung sowie zur Überwachung durch den Aufsichtsdienst der BGW.

Empfohlene Schutzmaßnahmen

Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen, räumliche Vorgaben und Informationen zu persönlicher Schutzausrüstung. Dabei gilt die Rangfolge: technische vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:

• Patienten oder Patientinnen werden gebeten, sich nach Betreten der Praxis die Hände zu waschen oder zu desinfizieren
• Ausreichende Schutzabstände
• Belegungsdichte von Arbeitsbereichen entzerren
• Mund-Nasen-Bedeckung für Beschäftigte und Patienten
• Optimierte Lüftung aller Praxisräume
• Unterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz

Aktuelle Infos online und per Telefon

Der vollständige branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für die Podologie ist unter www.bgw-online.de/corona-schutz-podologie zu finden. Dort sowie auf der branchenübergreifenden Seite www.bgw-online.de/corona informiert die BGW laufend zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, zu Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen sowie zum Versicherungsschutz während der Pandemie.

Für Fragen von Mitgliedsbetrieben und Versicherten hat die BGW darüber hinaus eine Hotline eingerichtet. Über die Telefonnummer (040) 202 07 – 18 80 gibt sie Auskünfte zu Fragen rund um das neuartige Virus aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung: montags bis donnerstags von 7.30 bis 16 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.30 Uhr.