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Foto: Maren Letterhaus/IFK

MdB Klein-Schmeink zu Gast beim Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten

Um die Digitalisierung in der Gesundheitsbranche weiter voranzubringen, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) auf den Weg gebracht. Doch deckt der Entwurf bereits genügend Aspekte ab? Wo gibt es noch Verbesserungsbedarf? Um sich darüber auszutauschen, besuchte Maria Klein-Schmeink, MdB, Gesundheitspolitische Sprecherin Bündnis 90/Die Grünen, den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) auf dem GesundheitsCampus Bochum.

Es sei ihr wichtig, die Digitalisierung in der Gesundheitsbranche weiter voranzubringen, betonte die Bundestagsabgeordnete. Dabei gehe es nicht nur darum, die Kommunikation zwischen allen Beteiligten zu erleichtern und zu stärken, etwa durch die Möglichkeiten der elektronischen Patientenakte. Auch digitale Apps, die zur Unterstützung der Therapie verordnet werden können, halte sie für sinnvoll. Wichtig war ihr aber, dass trotz aller technischen Möglichkeiten der Schutz der Patientendaten an oberster Stelle stehe.

Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende, und Dr. Björn Pfadenhauer, IFK-Geschäftsführer, stimmten ihr in diesem Punkt zu. Sie machten aber auch darauf aufmerksam, dass bislang noch nicht die nötigen administrativen Vorbereitungen getroffen wurden, um Physiotherapeuten überhaupt an die digitale Infrastruktur der elektronischen Gesundheitskarte anzubinden. Dafür bräuchten Therapeuten einen elektronischen Heilberufeausweis. Dieser müsste von einem elektronischen Gesundheitsberuferegister ausgegeben werden, das seinen künftigen Sitz in Bochum haben soll – doch das gibt es bislang noch nicht. Zwar wurde bereits 2004 die gesetzliche Grundlage dafür gelegt. Bis heute ist jedoch nicht abzusehen, wann das Register seine Arbeit aufnehmen und erste Ausweise ausgeben könne. Dazu müssen die 16 Bundesländer zunächst gemeinsam einen Staatsvertrag abschließen.

Klein-Schmeink teilte die Sorgen der IFK-Vertreter und machte deutlich, dass es von großer Bedeutung ist, die Heilmittelerbringer zügig in die Telematik einzubeziehen. Denn viele Patienten mit komplexeren Beschwerden würden deutlich von einer gut abgestimmten Behandlung zwischen Ärzten und therapeutischen Berufen profitieren können. Klein-Schmeink betonte, sich weiter um die Belange der Heilmittelerbringer kümmern zu wollen. Unter anderem habe sie einen weiteren Besuch in einer Physiotherapiepraxis geplant, um sich ein Bild von den Sorgen und Nöten der Physiotherapeuten machen zu können.