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Auf der elektronischen Gesundheitskarte, die in der Praxis, Klinik oder Apotheke eingelesen werden wird, können bald elektronischer Medikationsplan und Notfalldatensatz hinterlegt werden. (Bildquelle: Ingenico)

Lebensrettende Informationen stehen schneller zur Verfügung

Durch elektronische Medikationspläne und Notfalldatensätze können lebensrettende Informationen demnächst schneller zur Verfügung stehen. Erprobt werden diese ab dem dritten Quartal 2019 in den Regionen Bielefeld, Bochum, Ahaus und Münster.

Ein Digitalisierungsprojekt, das Leben retten kann: In den Regionen Bielefeld, Bochum, Ahaus und Münster startet im dritten Quartal 2019 ein Feldtest, bei dem rund 700.000 Bürger zum ersten Mal Informationen über eingenommene Medikamente und Notfalldaten auf ihrer Gesundheitskarte speichern lassen können. So stehen lebenswichtige Informationen im Ernstfall schneller und zuverlässiger bereit: Allein durch Pannen bei der Medikation kommen Studien zufolge in Deutschland zehntausende Menschen jedes Jahr ums Leben. Um die neuen Dienste nutzen zu können, bekommen Versicherte in den Testregionen als Erste eine Geheimzahl für ihre Gesundheitskarte.

Einer der treibenden Akteure bei dem Test ist das Koblenzer Unternehmen CompuGroup Medical (CGM), einer der größten Anbieter für eHealth-Lösungen weltweit. Neben CGM und LAUER-FISCHER, einem der führenden Anbieter im Bereich Apothekensoftware, werden weitere Unternehmen sowie 70 bis 75 niedergelassene Ärzte und 15 Apotheken am Feldtest teilnehmen. Außerdem wird mindestens eine Klinik vertreten sein.

Wer mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnimmt, der hat seit 2016 Anspruch auf einen (Bundes-)Medikationsplan, der Ärzte und Apotheker über die derzeitige Medikation des Versicherten informieren soll. Wird ein neues Medikament verschrieben, dann hilft der Plan, mögliche Komplikationen in Verbindung mit anderen Präparaten zu erkennen. Bei jeder Verschreibung muss der Mediziner bislang einen neuen Plan ausdrucken, zentral gespeichert werden die Informationen nicht: Jeder Arzt erfasst in seinem Computer, welche Medikamente er seinem Patienten verschrieben hat. Vergisst dieser einmal seinen Medikationsplan, wenn er zum Beispiel einen Facharzt besucht, dann fehlen die wichtigen Daten.

Das soll sich bald ändern: In Zukunft können Medikationspläne direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte des Patienten gespeichert werden. So haben niedergelassene Ärzte, Kliniken und Apotheken jederzeit Zugriff auf aktuelle Daten. Da Versicherte die Karte ohnehin mit sich führen sollten, ist die Gefahr des Vergessens deutlich geringer. Gleichzeitig sind die Daten durch eine sechsstellige PIN-Nummer geschützt. Die Krankenkassen werden ihren Versicherten, die in der Testregion in Westfalen-Lippe leben, diese Geheimnummer rechtzeitig per Post mitteilen.

Auch der Notfalldatensatz soll Informationen schneller verfügbar machen. Er kann etwa Daten zu Vorerkrankungen, Unverträglichkeiten oder Implantaten enthalten. Zudem kann der Patient dort angeben, ob er einen Organspenderausweis oder eine Patientenverfügung hat und wo diese zu finden sind. Behandler können so schnell auf diese Daten zugreifen, sofern sie sich als berechtigt ausweisen können. Grundsätzlich ist die Nutzung von Notfalldatensatz und elektronischem Medikationsplan für Versicherte freiwillig.

Technisch basieren beide Dienste auf der Telematikinfrastruktur, die zurzeit deutschlandweit eingeführt wird. Niedergelassene Mediziner, die an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen, sind verpflichtet, sich bis Ende Juni an die Daten-Autobahn anzuschließen. Später im Jahr 2019 sollen dann Krankenhäuser und Apotheken folgen. Schon heute müssen Ärzte den sogenannten Versichertenstammdatenabgleich anbieten, durch den Patientendaten wie Anschrift oder Versichertenstatus auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Elektronische Medikationspläne und Notfalldaten werden die ersten echten medizinischen Informationen in der Telematikinfrastruktur sein, die jeder Versicherte mit sich tragen kann. Weitere Dienste, die unter anderem den schnellen und sicheren Austausch von Befunden oder Röntgenbildern auf elektronischem Wege ermöglichen, werden später folgen.