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hsg-Alterswissenschaftlerin Prof. Dr. Tanja Segmüller hat an der Erstellung der Standards mitgearbeitet. Foto: hsg Bochum

Erster DIN-Standard für die sogenannte ‚24-Stunden-Betreuung‘

Der DIN-Verbraucherrat hat am 22. Januar 2021 erstmals einen DIN-Standard zur Vermittlung von Betreuungskräften aus dem Ausland veröffentlicht. Der Standard erschien mit dem Titel ‚Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen durch im Haushalt wohnende Betreuungskräfte aus dem Ausland – Anforderungen an Vermittler, Dienstleistungserbringer und Betreuungskräfte‘ (DIN SPEC 33454).

Er soll die Qualität der Betreuung erhöhen und mehr Transparenz für betreuungsbedürftige Menschen und ihre Angehörigen schaffen.

„Eine Expert*innengruppe hat anderthalb Jahre lang diese Handlungsempfehlungen erarbeitet, um Standards zu formulieren und damit mehr Sicherheit zu geben, da in diesem Bereich der Betreuung von Angehörigen durch ausländische Kräfte inhaltliche Standards oder Empfehlungen fehlten“, erklärte Dr. Tanja Segmüller, Professorin für Alterswissenschaften an der Hochschule für Gesundheit in Bochum, die an der Erstellung der Standards mitgewirkt hat. Sie fügte hinzu, dass bisher für diesen Bereich nur die gängigen Arbeitsschutz- und -rechtsvorschriften galten.

Das interdisziplinäre Expert*innengremium bestand aus Verbraucherschützer*innen, Angehörigen- und Betroffenenvertreter*innen, Pflegewissenschaftler*innen, Jurist*innen und qualitätsorientierten Anbieter*innen. Nach Angaben des Vereins ‚DIN Deutsches Institut für Normung‘ legt der DIN-Standard aus Verbrauchersicht Rahmenbedingungen fest, die betreuungsbedürftigen Menschen, ihren Angehörigen und den Betreuungskräften Orientierung bieten. Der Standard setzt einen wichtigen Impuls für rechtliche und soziale Ausgewogenheit in der häuslichen Betreuung.

Etwa 4,1 Millionen Menschen in Deutschland sind laut DIN-Verbraucherrat pflegebedürftig und die meisten Hilfebedürftigen möchten solange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause verbringen. Da sich viele Angehörige die dafür notwendige Betreuung nicht leisten können, ermöglichen derzeit rund 600.000 Kräfte aus dem Ausland, insbesondere aus Osteuropa, die Betreuung der Angehörigen.

„Ziel ist es, dass der Standard die Tür zu einer Qualitätsverbesserung für alle Beteiligten – Betreuungskräfte, Senior*innen, Angehörige und Vermittler*innen – öffnet und es mittelfristig möglich wird, sich als Unternehmen zu zertifizieren, wenn man nach dem Standard arbeitet. Dann können Angehörige und Senior*innen erkennen, welche Anbieter*innen im Sinne aller Beteiligten tätig sind“, sagte Tanja Segmüller.

Hier geht es zur Pressemitteilung des DIN-Verbraucherrats, der nach eigenen Angaben die Interessen der Endverbraucher*innen in der nationalen, europäischen und internationalen Normung und Standardisierung vertritt.

 

 

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