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Einrichtungen der Behindertenhilfe können sich jetzt für den BGW-Gesundheitspreis 2021 bewerben

Welche Einrichtung geht mit gutem Beispiel voran und setzt sich in besonderer Weise für die Gesundheit am Arbeitsplatz ein? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) belohnt engagierte Mitgliedsbetriebe aus allen Bereichen der Behindertenhilfe mit dem BGW-Gesundheitspreis 2021. Die Bewerbung ist ab sofort möglich.

Mit insgesamt 45.000 Euro Preisgeld werden durchdachte Grundlagenarbeit und innovative Konzepte prämiert. Nicht alles muss dabei schon umgesetzt sein – Punkte gibt es auch für gute Ansätze. Voraussetzung ist jedoch ein systematischer Schutz der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Das Preisgeld wird unter den siegreichen Unternehmen aufgeteilt und kann für weitere Aktivitäten zum Gesundheitsschutz verwendet werden. Zudem profitieren alle, die eine Bewerbung einreichen, von qualifiziertem Feedback zum betrieblichen Vorgehen und einem Benchmarking – selbstverständlich anonym.

Online Voraussetzungen prüfen und bewerben

Das Bewerbungsverfahren läuft dreistufig ab: Zunächst wird mit einem Online-Formular geprüft, ob interessierte Einrichtungen die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Ist das der Fall, beschreiben sie ebenfalls per Online-Formular ihr Vorgehen zur Gesundheitsförderung des Personals beziehungsweise der betreuten Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Zwischenspeichern und ergänzen ist jederzeit möglich, bevor die Bewerbung eingereicht wird. Bewerbungsschluss ist der 30. November 2020.

Eine Jury bewertet die Eingänge und nominiert die Einrichtungen für die Endrunde. Diese werden vor Ort besucht (Audit). Die Preisverleihung erfolgt auf dem Fachkongress BGW forum 2021, der vom 6. bis 8. September 2021 in Hamburg stattfindet. Dort stellen alle nominierten Einrichtungen ihre Konzepte einer breiten Öffentlichkeit vor.

Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich unter: www.bgw-online.de/gesundheitspreis