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CGM garantiert fristgerechte TI-Anbindung

Nur noch bis Ende März haben niedergelassene Ärzte Zeit, ihren Anschluss an die Telematikinfrastruktur zu bestellen. CompuGroup Medical (CGM) garantiert allen, die bis dahin bestellen, einen fristgerechten Anschluss bis Ende Juni.

Nur noch wenige Tage haben niedergelassene Ärzte Zeit, ihren Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) zu bestellen: Bis zum 31. März müssen alle notwendigen Komponenten bestellt, bis Ende Juni installiert sein – so sieht es der Gesetzgeber vor. Als Marktführer beim bundesweiten Rollout der Telematikinfrastruktur garantiert CompuGroup Medical (CGM) allen Kunden, die rechtzeitig bestellen, eine fristgerechte TI-Anbindung. Die Industrie stellt damit die Lieferfähigkeit beim Aufbau der Telematikinfrastruktur sicher.

Mehr als 600 speziell ausgebildete Techniker sorgen bei CGM für einen reibungslosen TI-Rollout. „Wir haben Kapazitäten für bis zu 10.000 Installationen im Monat – wenn die Ärzte entsprechend bestellen“, betont Uwe Eibich, Vorstand für Telematik und eHealth-Plattformen bei CGM. Die dafür notwendigen Komponenten wie der Konnektor KoCoBox MED+ seien über das unternehmenseigene Logistikzentrum sofort lieferbar.


Bis Ende 2018 hatte CGM bereits rund 42.000 Praxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Mehr als ein Viertel dieser Praxen setzt bislang keine CGM-Praxissoftware ein. „Unser Konnektor arbeitet grundsätzlich mit jedem Praxisverwaltungssystem“, erklärt Uwe Eibich weiter. In den Arztpraxen, die TI-Komponenten von CompuGroup Medical nutzen, seien etwa 100 verschiedene Praxisverwaltungssysteme unterschiedlicher Anbieter im Einsatz.

Ein Anschluss an die Daten-Autobahn soll – etwa durch elektronische Medikationspläne oder Notfalldatensätze – künftig dafür sorgen, dass wichtige medizinische Informationen schneller verfügbar sind. Ein erster Feldtest für die beiden genannten Anwendungen startet im dritten Quartal 2019 in Westfalen-Lippe. Darüber hinaus ermöglicht die Telematikinfrastruktur in Zukunft die sichere Kommunikation der Ärzte untereinander sowie mit Krankenhäusern und anderen Einrichtungen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Praxen, die an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen, bis spätestens Ende Juni 2019 den Versichertenstammdatenabgleich durchführen müssen. Dieser stellt die erste – nicht medizinische – Anwendung der Telematikinfrastruktur dar. Ärzten, die keinen fristgerechten Anschluss nachweisen können, droht demnach ein Honorarabzug von einem Prozent, rückwirkend ab Jahresbeginn. Die gesetzliche Anschlusspflicht sei aber nicht das stärkste Argument für die Telematikinfrastruktur, bekräftigt Uwe Eibich: „Viel wichtiger sind die zahlreichen Vorteile, die medizinische TI-Dienste für Ärzte, Praxisteams und Patienten bieten.“